Medizinrecht
Wenn nach einer Behandlung der Verdacht auf einen Behandlungsfehler entsteht, stehen Patientinnen und Patienten häufig vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen gesundheitliche Folgen bewältigen und zugleich Ansprüche rechtlich durchsetzen, obwohl die maßgeblichen Informationen und medizinischen Bewertungen regelmäßig nicht ohne Weiteres zugänglich sind.
Hinzu kommt, dass es in Arzthaftungsfällen nicht genügt, dass ein Verlauf „schiefgelaufen“ ist oder sich im Nachhinein ungerecht anfühlt. Entscheidend ist vielmehr,
- ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprach,
- ob ein haftungsrelevanter Fehler nachweisbar ist und
- ob dieser Fehler für den eingetretenen Schaden ursächlich war.
Gerade diese Beweisführung ist in der Praxis anspruchsvoll.
Kliniken, Praxen und Haftpflichtversicherer verfügen über Routine, Ressourcen und häufig frühzeitig eingeholte Stellungnahmen, während Patientinnen und Patienten zunächst mit unvollständigen Unterlagen, unklaren Abläufen und einem spürbaren Informationsgefälle konfrontiert sind.
Somit ist ein strukturiertes Vorgehen nicht „Formalismus“, sondern der zentrale Hebel, damit Patientenrechte tatsächlich durchgesetzt werden können.
Unsere Beratungsfelder im Medizinrecht
Unsere Kanzlei vertritt Patientinnen und Patienten bundesweit im Medizinrecht und insbesondere im Arzthaftungsrecht – außergerichtlich und gerichtlich – mit dem Ziel, Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz sorgfältig zu prüfen und bei tragfähiger Beweislage konsequent geltend zu machen.
Dabei unterstützen und beraten wir unsere Mandanten in folgenden Schwerpunktthemen:
Ihr Trumpf im Medizinrecht
Das Team um Rechtsanwalt Patrick Muth besteht aus Experten im Medizinrecht mit zusätzlichen universitären Abschlüssen im Bereich Medizin und Gesundheit. Fälle werden aufgrund dieser Zusatzausbildung interdisziplinär bearbeitet.
Das bedeutet für Sie: Wir verbinden die juristische Anspruchsprüfung mit einem belastbaren Verständnis medizinischer Abläufe, Dokumentationspflichten und typischer Fehlermechanismen in Praxis und Krankenhaus.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Vorgehensweise, die nicht auf Vermutungen, sondern auf Aktenlage, Chronologie und gutachterfähiger Fragestellung beruht.
Wir übernehmen für Sie die Aktenbeschaffung, erstellen eine belastbare Chronologie, formulieren die entscheidenden Prüfungsfragen und führen die Kommunikation so, dass das Verfahren nicht „nebenher läuft“, sondern zielgerichtet auf Erkenntnis und Durchsetzung ausgerichtet ist.
Parallel behalten wir Fristen und Verjährungsrisiken im Blick und halten die gerichtliche Option vorbereitet, falls die außergerichtliche Klärung nicht ausreicht.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Patientenakte prüfen lassen
Checkliste - Verdacht auf Behandlungsfehler
MD-/Schlichtungsverfahren vorbereiten
Rückruf vereinbaren (bundesweit)
FAQ

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