Unfallverursacher schuldet Wertminderung für Krankenwagen

Marc Faust 17.08.2017 14:28:36
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In einem von uns begleiteten Verfahren hat das Amtsgericht Aschaffenburg durch Urteil v. 11.08.2017 seine Rechtsauffassung dahingehend geäußert, dass auch der Eigentümer eines Krankenwagens einen Anspruch auf Ersatz eines unfallbedingt eingetretenen Anspruchs auf Wertminderung hat. Im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung wurde festgestellt, dass die Tatsache, dass kein "Markt" für derartige Gebrauchtfahrzeuge existiert durch die technische und ökonomische Entwicklung in dem Bereich der Rettungsdienstorganisationen offensichtlich überholt sei. Wir haben diese Ansicht durch die von uns angebotenen Beweise, die auch im Rahmen des Verfahrens erhoben wurden, in das Verfahren eingeführt.

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