Handels- und Gesellschaftsrecht – Gründung, Umwandlung, Beschlüsse, Streit, Haftung, ESG
Unternehmerischer Erfolg braucht einen belastbaren rechtlichen Rahmen: eine passende Rechtsform, klare Governance, registerfeste Beschlüsse und praxistaugliche Prozesse.
Unsere Beratungsfelder im Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir bundesweit Unternehmen, Gesellschafter und Organmitglieder – von der Gründung über Strukturmaßnahmen bis zur Streitbeilegung. Unsere Beratungsleistungen umfassen folgende Themenkomplexe:
Unser Ansatz ist dabei konsequent: Wir übersetzen Ziele in rechtssichere Dokumente, steuern Register- und Notariatsprozesse effizient und schaffen durch klare Beschluss- und Governance-Strukturen die Basis für Handlungsfähigkeit und Haftungsminimierung. Wenn Konflikte eskalieren, setzen wir Ihre Position konsequent durch – mit einer Strategie, die nicht nur juristisch „stimmt“, sondern auch wirtschaftlich trägt.
Unternehmens-Lifecycle: von der Gründung bis zur Reorganisation
Ob Start-up oder etablierter Mittelstand: Wir begleiten Gründung, Strukturierung, Sitzverlegung, Umwandlung und laufende Governance so, dass die Gesellschaft investoren- und bankfähig bleibt, interne Entscheidungswege funktionieren und spätere Streitpunkte bereits im Vertrag adressiert werden.
Streit und Haftung: Handlungsfähigkeit sichern, Risiken kontrollieren
Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussmängelklagen und Organhaftung gehören zu den anspruchsvollsten Feldern im Gesellschaftsrecht, weil sie Governance, Beweise, Timing und wirtschaftliche Interessen bündeln. Wir strukturieren Konflikte, sichern die Faktenlage und setzen eine prozessfeste Strategie auf – von der Prävention über Vergleichsarchitekturen bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Patientenakte prüfen lassen
Checkliste - Verdacht auf Behandlungsfehler
MD-/Schlichtungsverfahren vorbereiten
Rückruf vereinbaren (bundesweit)
FAQ

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